Wohngebiet Buchberg III


Wohngebiet Buchberg III

Die Stadt Neuenbürg verkauft im Wohngebiet „Buchberg III“ erschlossene Baugrundstücke ab 165 €/m². Für den Gasanschluss kommt eine Pauschale von 889,65 Euro pro Grundstück hinzu. Die Bauplätze können sofort bebaut werden.

Die als allgemeines Wohngebiet ausgewiesene Fläche liegt im Nordwesten des Stadtgebietes  von Neuenbürg auf einer Höhe zwischen 455 und 499 m ü. NN eingebettet in den umgebenden Wald. Im Osten grenzt das bereits bebaute Wohngebiet „Buchberg II“ an. Das Wohngebiet ist von der Landesstraße 565 (Neuenbürg-Straubenhardt) über die Hohlohstraße an das überörtliche Straßennetz angebunden. Einkaufsmöglichkeiten bestehen direkt vor Ort auf der Wilhelmshöhe und in der Kernstadt. Im Wohngebiet Buchberg gibt es einen städtischen Kindergarten. Unmittelbar anschließend befindet sich ein Gymnasium.

Neuenbürg hat einiges zu bieten:

- Optimale Bildungseinrichtungen für Ihre Kinder

u.a. mehrere Kindergärten, auch mit Ganztagesbetreuung, Ganztages-Grundschule, Hauptschule, ein allgemeinbildendes achtjähriges Gymnasium mit einem naturwissenschaftlichen und einem sprachlichen Profil, Jugendmusikschule, Stadtbücherei

- kulturelle Einrichtungen wie das Schloss Neuenbürg

- ein historisches Bergwerk

- zahlreiche Freizeiteinrichtungen (u.a. ein Freibad)

- Über 40 Vereine bieten eine vielseitige Freizeitgestaltung an.

 

- Durch die Vielzahl der Ärzte und einem Krankenhaus ist eine optimale ärztliche Versorgung der Neuenbürger gewährleistet. Weiter Informationen zur Infrastruktur sowie Einrichtungen finden Sie auf unseren Neuenbürg-Seiten.

 

Interessenten wenden sich bitte an die Stadtverwaltung Neuenbürg


Herrn Bürgermeister Martin
Tel.: 07082/7910-10 oder per
E-mail h.martin@neuenbuerg.de


Übersichtspläne mit Lage und Größe der Bauplätze können jederzeit im Baurechtsamt, Mühlstraße 24 abgeholt oder telefonisch oder per E-mail angefordert werden. Herr Martin informiert auch gerne über die Bebauungsmöglichkeiten der Grundstücke. Auszüge aus dem Bebauungsplan mit den entsprechenden Festsetzungen erhalten Sie im Baurechtsamt.

Über den Verkauf der stadteigenen Bauplätze wird jeweils im Gemeinderat entschieden.

Grundstücke für Einfamilienhäuser

Stand 06.12.2011


 

Flurstück- Nr.

Straße in m²

Fläche in m²

Kaufpreis pro m²

1717

Bolleystraße

636

215,00 €

1714

Bolleystraße

614

215,00 €

1711

Bolleystraße

529

215,00 €

1584/2

Bolleystraße

399

215,00 €









1662

Lidellweg

744

215,00 €

1584

Bohnenbergerring

435

215,00 €


GRZ =    Grundflächenzahl (wieviel Prozent der Grundstücksfläche mit
        baulichen Anlagen überbaut werden dürfen)

Traufhöhe =    Maß zwischen der Erdgeschossfußbodenhöhe und dem Schnittpunkt
        der Außenwand mit der Dachhaut

Hinweis
Für die bereits verlegten Hausanschlussleitungen der Gasversorgung ist je Grundstück noch der Teilbetrag von 889,65 € als Anzahlung auf den Hausanschlusspreis der Gasversorgung Pforzheim Land zu entrichten.



Grundstücke für Doppelhaushälften

Stand 09.11.2011


Flurstück- Nummer

Straße

Fläche in m²

Kaufpreis pro m²

Traufhöhe in m

GRZ































1607

Christoph-Lutz-Straße

415

215,00 €

6,25

0,40

1607/1

Bolleystraße

405

215,00 €

6,25

0,40

1608

Bolleystraße

299

215,00 €

6,25

0,35

1715

Bolleystraße

225

215,00 €

6,25

0,40

1716

Bolleystraße

250

215,00 €

6,25

0,40













1735

Philipp-Krauth-Weg

214

165,00 €

6,25

0,40

1737

Philipp-Krauth-Weg

214

215,00 €

6,25

0,40

1738

Philipp-Krauth-Weg

254

215,00 €

6,25

0,40


GRZ =    Grundflächenzahl (wieviel Prozent der Grundstücksfläche mit baulichen Anlagen überbaut werden dürfen)


Traufhöhe =    Maß zwischen der Erdgeschossfußbodenhöhe und dem Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut


Hinweis:

Für die bereits verlegten Hausanschlussleitungen der Gasversorgung ist je Grundstück noch der Teilbetrag von 889,65 € als Anzahlung auf den Hausanschlusspreis der Gasversorgung Pforzheim Land zu entrichten.



Grundstücke für Reihenhäuser

Stand 09.11.2011


Flurstück- Nummer

Straße

Fläche in m²

Kaufpreis pro m²

Traufhöhe in m

GRZ

1642

Bohnenbergerring

306

215,00 €

6,25

0,40

1643

Bohnenbergerring

182

215,00 €

6,25

0,40

1644

Bohnenbergerring

182

215,00 €

6,25

0,40

1645

Bohnenbergerring

182

215,00 €

6,25

0,40

1646

Bohnenbergerring

364

215,00 €

6,25

0,40

1648

Bohnenbergerring

249

215,00 €

6,25

0,40

1649

Bohnenbergerring

172

215,00 €

6,25

0,40

1650

Bohnenbergerring

185

215,00 €

6,25

0,40

1651

Bohnenbergerring

198

215,00 €

6,25

0,40

1652

Bohnenbergerring

206

215,00 €

6,25

0,40

1653

Bohnenbergerring

305

215,00 €

6,25

0,40


GRZ =    Grundflächenzahl (wieviel Prozent der Grundstücksfläche mit baulichen Anlagen überbaut werden dürfen)


Traufhöhe =    Maß zwischen der Erdgeschossfußbodenhöhe und dem Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut


Hinweis:

Für die bereits verlegten Hausanschlussleitungen der Gasversorgung ist je Grundstück noch der Teilbetrag von 889,65 € als Anzahlung auf den Hausanschlusspreis der Gasversorgung Pforzheim Land zu entrichten.


Grundstücke für Mehrfamilienhäuser

Stand 09.11.2011


Flurstück- Nummer

Straße

Fläche in m²

Kaufpreis pro m²

Traufhöhe in m

GR

1566

Bohnenbergerring

872

200,00 €

10,00

0,35

1707

Bohnenbergerring

1.300

215,00 €

10,00

0,30

1708

Bohnenbergerring

1.655

215,00 €

10,00

0,35







1617 mit 1616

Bohnenbergerring

868 316

215,00 € 215,00 €

10,00 Stellplätze

0,35

1564

Vollmarweg

1.756

215,00 €

10,00

0,35


GRZ =    Grundflächenzahl (wieviel Prozent der Grundstücksfläche mit baulichen Anlagen überbaut werden dürfen)


Traufhöhe =    Maß zwischen der Erdgeschossfußbodenhöhe und dem Schnittpunkt der Außenwand mit der Dachhaut


Hinweis:

Für die bereits verlegten Hausanschlussleitungen der Gasversorgung ist je Grundstück noch der Teilbetrag von 889,65 € als Anzahlung auf den Hausanschlusspreis der Gasversorgung Pforzheim Land zu entrichten.