Bebauungsplan -Lindenstraße - Arnbach
Stadt Neuenbürg
Öffentliche Bekanntmachung
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Lindenstraße“;
Hier:
- Aufstellungsbeschuss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
- Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
In der Sitzung vom 08.12.2020 fasste der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Lindenstraße“ im Ortsteil Arnbach. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücknummern 185 (Teil), 187/1 (Teil), 194, 200, 202, 204, 205 (Teil), 206 (Teil), 207/1 (Teil), 209/1 (Teil), 209/10, 210, 211/1, 211/2, 828, 829, 830 (Teil), 831 (Teil), 832 (Teil), 832/1 (Teil), 872, 874/1 und 876. Die Freifläche von rund 2,2 ha soll neu geordnet, erschlossen und somit eine bauliche Entwicklung ermöglicht werden.
Ziel des Bebauungsplanes ist eine bauliche Nachverdichtung und Arrondierung der Siedlungsfläche im Bereich der Lindenstraße, zwischen Ottenhäuser Straße und Grafenhäuser Straße. Der Bebauungsplan soll ein in der Maßstäblichkeit angemessenes Potenzial für gemischte Nutzungen im Innenbereich ermöglichen, welche sich einerseits an der angrenzenden Bestandssituation der Wohnbebauung orientiert und andererseits ein Angebot an gemischter Nutzung mit Wohnraum zur Verfügung stellt.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat am 11.05.2021 in öffentlicher Sitzung den Vorentwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Lindenstraße“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Geltungsbereich entspricht dem unter Punkt „a) Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB“ genannten.
Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Lindenstraße“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB in Form einer frühzeitigen öffentlichen Auslegung beteiligt.
Die Planunterlagen in der Fassung für die frühzeitige Beteiligung werden in der Zeit vom
7.06.2021 bis 23.07.2021
im Rathaus der Stadt Neuenbürg, Stadtverwaltung, Rathausstraße 2, Zimmer 5 (Vorzimmer des Stadtbauamts) zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Dienststunden sind:
- Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
- Montag und Dienstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
- sowie Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr.
Aufgrund der momentanen Corona-Pandemie und den damit verbundenen Hygieneauflagen, wird eine vorherige Anmeldung und Terminabstimmung unter Telefonnummer: 07082 7910-57 dringend empfohlen. Auf die Durchführung der Beteiligung gem. Planungssicherstellungsgesetz (PlanSiG) wird verwiesen.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB sind die Unterlagen zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften zudem auf der Homepage der Stadt Neuenbürg sowie über das zentrale Internetportal des Landes abrufbar.
Der Vorentwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Lindenstraße“ umfasst:
- Zeichnerischer Teil
- Textteil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen Bauvorschriften
- Begründung
Jeweils in der Fassung vom 01.03.2021
- Artenschutzrechtliche Vorprüfung
in der Fassung vom 11.05.2020
- Natura2000-Vorprüfung
in der Fassung vom 24.02.2021
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen gegenüber der Stadt Neuenbürg abgegeben werden.
Sie können
- schriftlich / per Post (Stadtverwaltung Neuenbürg, Rathausstraße 2, 75305 Neuenbürg)
- sowie per E-Mail
- oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der An-schrift des Verfassers zweckmäßig.
Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Neuenbürg, den 27.05.2021
gez.
Horst Martin Bürgermeister