Ertüchtigung Uferstützmauer Wildbader Straße Neuenbürg
Pressemitteilung des regierungspräsidiums Karlsruhe
Nr. 323/2025 26. November 2025
Im Auftrag des Landesbetriebs Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG) wurde im Mai 2024 an der Wildbader Straße in Neuenbürg mit den Sanierungsarbeiten an einem rund 270 Meter langen Abschnitt der Hochwasserschutzmauer an der Enz begonnen (Pressemitteilung vom 25. März 2024). Mittlerweile musste der Zeitplan mehrfach angepasst werden, zuletzt war eine Fertigstellung der Maßnahme im Sommer 2026 vorgesehen (Pressemitteilung vom 31. Oktober 2025).
Im Rahmen der aktuellen Vorbereitungen für die Betonierarbeiten zur Herstellung des neuen Fundaments hat die ausführende Baufirma Unstimmigkeiten in der Ausführungsplanung im Bereich der neuen Fundamente festgestellt. Bevor die Arbeiten fortgesetzt werden können muss daher zunächst die Planung für die Herstellung der Fundamente überprüft und gegebenenfalls angepasst werden. Das beauftragte Ingenieurbüro hat umgehend mit der Überprüfung begonnen. Nach Vorlage der überarbeiteten und durch die Statiker freigegebene Planung, werden die beauftragten Bauunternehmer den Zeitplan für die Ausführung aktualisieren und mit der Herstellung der neuen Fundamente beginnen. Sobald gesicherte Daten zum weiteren Bauablauf und dem zeitlichen Rahmen vorliegen, wird das Regierungspräsidium erneut informieren.
Für die damit verbundenen Belastungen und Behinderungen bittet das Regierungspräsidium Karlsruhe die Verkehrsteilnehmenden um Verständnis.
Angepasster Zeitplan sieht Fertigstellung für Sommer 2026 vor
Im Auftrag des Landesbetriebs Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG) wurde im Mai 2024 an der Wildbader Straße in Neuenbürg mit den Sanierungsarbeiten an einem rund 270 Meter langen Abschnitt der Hochwasserschutzmauer an der Enz begonnen (Pressemitteilung vom 25. März 2024). Während der Arbeiten wurde festgestellt, dass das Fundament der Bestandsmauer schwächer ausgebildet ist als in den Bestandunterlagen aus den 1930er und 1990er Jahre dargestellt. Die Arbeiten an der Mauer mussten deshalb zeitweise unterbrochen werden, um die Sanierungsplanung entsprechend anzupassen(Pressemitteilung vom 18. Juli 2024und Pressemitteilung vom 20. Dezember 2024). Die Arbeiten wurden zum 13. Mai 2025 – unter Erweiterung der Maßnahmen – fortgesetzt (Pressemitteilung vom 8. Mai 2025). Über den Sommer 2025 wurden unter anderem Spundbohlen gesetzt und ein Brunnen eingerichtet, um das Grundwasser für die Arbeiten abzusenken. Der Abschluss der Arbeiten war zu diesem Zeitpunkt für Oktober 2025 vorgesehen.
Bei den im September 2025 ausgeführten Abbrucharbeiten der Bestandsmauer wurde jedoch festgestellt, dass aus Gründen der Arbeitssicherheit und des Bauablaufs, gleichzeitige Arbeiten nicht umsetzbar sind. Stattdessen sind die Maßnahmen abschnittsweise, im sogenannten Pilgerschrittverfahren, durchzuführen. Dies führte zu einer Anpassung des Zeitplans, so dass aktuell von einer Fertigstellung im Sommer 2026 auszugehen ist.
Mittlerweile wurde für den ersten Mauerabschnitt der Aushub für die Herstellung des neuen Fundaments durchgeführt. Anschließend wird die Baugrube durch einen Verbau gegen einen möglichen Einsturz des anstehenden Ufers gesichert. Erst nach Errichtung des neuen Fundaments kann mit der Herstellung der neuen Ufermauer begonnen werden. Die Fertigstellung der Gesamtmaßnahme beinhaltet unter anderem auch den Rückbau der Arbeitsebene in der Enz sowie die Herstellung des Gehwegs und der Parkplätze entlang der Wildbader Straße.
Das Regierungspräsidium und die beauftragten Unternehmen arbeiten jedoch kontinuierlich daran, den Bauablauf trotz der neu aufgetretenen Schwierigkeiten zu beschleunigen. Hierbei steht die Tragfähigkeit, die Gebrauchstauglichkeit und die Dauerhaftigkeit des Bauwerks für die Sicherstellung des Hochwasserschutzes der Stadt Neuenbürg im Vordergrund.
Die Bauarbeiten finden unter halbseitiger Sperrung der Wildbader Straße statt. Der Verkehr wird mit einer Baustellenampel geregelt.
Das Regierungspräsidium Karlsruhe bittet die Verkehrsteilnehmenden für die Belastungen und Behinderungen um Verständnis.
Fortsetzung der Bauarbeiten ab 13 Mai
Ertüchtigung Uferstützmauer Wildbader Straße Neuenbürg
Fortsetzung der Bauarbeiten
Im Auftrag des Landesbetriebs Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG) wurde im Mai 2024 an der Wildbader Straße in Neuenbürg mit den Sanierungsarbeiten an einem rund 270 Meter langen Abschnitt der Hochwasserschutzmauer an der Enz begonnen.
Aufgrund der nach Baubeginn festgestellten, schlechten Bestandssituation am Fundament der Mauer, mussten die Bauarbeiten im Juli 2024 unterbrochen werden, um die Sanierungsplanung entsprechend anzupassen. Im August und Oktober 2024 wurden hierfür entlang der bestehenden Mauer Schürfe und Kernbohrungen vorgenommen, um die Bestandssituation umfangreich zu erkunden. Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse konnte im November 2024 mit der Anpassung der Sanierungsplanung begonnen werden. Ergänzend zu den ursprünglich geplanten Maßnahmen soll nun an der Uferstützmauer auch ein neues Fundament hergestellt und entlang des wasserseitigen Mauerfußes eine Spundwand eingesetzt werden. Die angepasste Planung konnte im Februar 2025 fertiggestellt werden.
Die erforderlichen Arbeiten für die Sanierung der Hochwasserschutzmauer sollen nun am 13. Mai 2025 fortgesetzt werden und finden unter halbseitiger Sperrung der Wildbader Straße statt. Der Verkehr wird mit einer Baustellenampel geregelt. Die Sanierung der Stützmauer soll im Oktober dieses Jahres abgeschlossen werden.
Angepasste Sanierungsplanung sieht neues Fundament und Spundwand vor
Im Auftrag des Landesbetriebs Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG) wurde im Mai 2024 an der Wildbader Straße in Neuenbürg mit den Sanierungsarbeiten an einem rund 270 Meter langen Abschnitt der Hochwasserschutzmauer an der Enz begonnen (Pressemitteilung 25. März 2024). Während der Arbeiten wurde festgestellt, dass das Fundament der Bestandsmauer schwächer ausgebildet ist als in den Bestandunterlagen aus den 1930er und 1990er Jahre dargestellt. Die Arbeiten an der Mauer mussten deshalb im Juli unterbrochen werden, um die Sanierungsplanung entsprechend anzupassen (Pressemitteilung vom 18. Juli 2024).
Im August und Oktober wurden entlang der bestehenden Mauer zunächst Schürfe und Kernbohrungen vorgenommen, um die Bestandssituation umfangreich zu erkunden. Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse konnte im November mit der Anpassung der Sanierungsplanung begonnen werden: Ergänzend zu den ursprünglich geplanten Maßnahmen soll nun an der Uferstützmauer auch ein neues Fundament hergestellt und entlang des wasserseitigen Mauerfußes eine Spundwand eingesetzt werden.
Die angepasste Planung wird voraussichtlich im Januar 2025 fertiggestellt. Anschließend wird diese durch einen Prüfingenieur geprüft und die beauftragten Baufirmen müssen sich auf die geänderte Ausführung einrichten. Vor diesem Hintergrund ist aktuell davon auszugehen, dass die Bauarbeiten im März 2025 fortgesetzt werden können. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich etwa fünf Monate.
Über den Beginn der Bauarbeiten wird das Regierungspräsidium rechtzeitig erneut informieren.
Ertüchtigung Uferstützmauer Wildbader Straße
Vorgefundenes Fundament der Bestandsmauer erfordert Umplanung: bauzeitliche Auswirkungen noch nicht absehbar
Im Auftrag des Landesbetriebs Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG) werden seit dem 6. Mai 2024 an der Wildbader Straße in Neuenbürg
Sanierungsarbeiten an einem rund 270 Meter langen Abschnitt der Hochwasser-schutzmauer an der Enz durchgeführt (Pressemitteilung 25. März 2024).
Während der Arbeiten wurde nun festgestellt, dass das Fundament der Bestandsmauer anders ausgebildet ist als angenommen. Die Arbeiten an der Mauer mussten daher unterbrochen werden, um zunächst die Sanierungsplanung entsprechend anzupassen.
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten wurden in den vergangenen Wochen zwei Erkundungsschürfe am wasserseitigen Mauerfuß durchgeführt. Hierbei stellte sich heraus, ähnlich wie im Fall der Sanierung der nahegelegenen Hirschbrücke (Pressemitteilung 9. Juli 2024), dass das Fundament der Bestandsmauer schwächer ausgebildet ist als in den Bestandunterlagen aus den 1930er und 1990er Jahre dargestellt.
Die aktuelle Sanierungsplanung sieht eine durch Mikropfähle rückverankerte Vorsatzschale vor. Aufgrund der vorgefundenen geringen Tiefe des Fundaments kann diese Planung an der bestehenden Hochwasserschutzmauer nicht wie vor-gesehen umgesetzt werden und muss zunächst überarbeitet werden, bevor die Arbeiten fortgesetzt werden können. Der LBG hat hierfür bereits den entspre-chenden Auftrag erteilt. Die beteiligten Fachplaner, der Prüfingenieur, die aus-führenden Baufirmen und das Regierungspräsidium sind in enger Abstimmung zwecks der Erarbeitung eines neuen Sanierungskonzeptes. Zum heutigen Zeitpunkt liegt bereits eine angepasste Planungsvariante vor, die nun von allen Beteiligten konkretisiert werden muss. Nach heutigem Kenntnisstand ist jedoch noch nicht absehbar, welche bauzeitlichen Auswirkungen die Umplanung haben wird.
Die halbseitige Sperrung der Wildbader Straße soll zunächst beibehalten werden, um fehlende erforderliche Arbeiten sowie weitere Erkundungsbohrungen an der Mauer durchführen zu können. Im Anschluss daran wird in Abhängigkeit des weiteren Zeitplans geprüft, inwieweit eine temporäre Rücknahme der Straßen-sperrung möglich ist.
Sobald gesicherte Daten zum weiteren Bauablauf und dem zeitlichen Rahmen vorliegen, wird das Regierungspräsidium erneut informieren.
Pressemitteilung vom 18.07.2024




