Ertüchtigung Uferstützmauer Wildbader Straße Neuenbürg
Angepasste Sanierungsplanung sieht neues Fundament und Spundwand vor
Im Auftrag des Landesbetriebs Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG) wurde im Mai 2024 an der Wildbader Straße in Neuenbürg mit den Sanierungsarbeiten an einem rund 270 Meter langen Abschnitt der Hochwasserschutzmauer an der Enz begonnen (Pressemitteilung 25. März 2024). Während der Arbeiten wurde festgestellt, dass das Fundament der Bestandsmauer schwächer ausgebildet ist als in den Bestandunterlagen aus den 1930er und 1990er Jahre dargestellt. Die Arbeiten an der Mauer mussten deshalb im Juli unterbrochen werden, um die Sanierungsplanung entsprechend anzupassen (Pressemitteilung vom 18. Juli 2024).
Im August und Oktober wurden entlang der bestehenden Mauer zunächst Schürfe und Kernbohrungen vorgenommen, um die Bestandssituation umfangreich zu erkunden. Auf Grundlage der dabei gewonnenen Erkenntnisse konnte im November mit der Anpassung der Sanierungsplanung begonnen werden: Ergänzend zu den ursprünglich geplanten Maßnahmen soll nun an der Uferstützmauer auch ein neues Fundament hergestellt und entlang des wasserseitigen Mauerfußes eine Spundwand eingesetzt werden.
Die angepasste Planung wird voraussichtlich im Januar 2025 fertiggestellt. Anschließend wird diese durch einen Prüfingenieur geprüft und die beauftragten Baufirmen müssen sich auf die geänderte Ausführung einrichten. Vor diesem Hintergrund ist aktuell davon auszugehen, dass die Bauarbeiten im März 2025 fortgesetzt werden können. Die Bauzeit beträgt voraussichtlich etwa fünf Monate.
Über den Beginn der Bauarbeiten wird das Regierungspräsidium rechtzeitig erneut informieren.
Ertüchtigung Uferstützmauer Wildbader Straße
Vorgefundenes Fundament der Bestandsmauer erfordert Umplanung: bauzeitliche Auswirkungen noch nicht absehbar
Im Auftrag des Landesbetriebs Gewässer im Regierungspräsidium Karlsruhe (LBG) werden seit dem 6. Mai 2024 an der Wildbader Straße in Neuenbürg
Sanierungsarbeiten an einem rund 270 Meter langen Abschnitt der Hochwasser-schutzmauer an der Enz durchgeführt (Pressemitteilung 25. März 2024).
Während der Arbeiten wurde nun festgestellt, dass das Fundament der Bestandsmauer anders ausgebildet ist als angenommen. Die Arbeiten an der Mauer mussten daher unterbrochen werden, um zunächst die Sanierungsplanung entsprechend anzupassen.
Im Rahmen der Sanierungsarbeiten wurden in den vergangenen Wochen zwei Erkundungsschürfe am wasserseitigen Mauerfuß durchgeführt. Hierbei stellte sich heraus, ähnlich wie im Fall der Sanierung der nahegelegenen Hirschbrücke (Pressemitteilung 9. Juli 2024), dass das Fundament der Bestandsmauer schwächer ausgebildet ist als in den Bestandunterlagen aus den 1930er und 1990er Jahre dargestellt.
Die aktuelle Sanierungsplanung sieht eine durch Mikropfähle rückverankerte Vorsatzschale vor. Aufgrund der vorgefundenen geringen Tiefe des Fundaments kann diese Planung an der bestehenden Hochwasserschutzmauer nicht wie vor-gesehen umgesetzt werden und muss zunächst überarbeitet werden, bevor die Arbeiten fortgesetzt werden können. Der LBG hat hierfür bereits den entspre-chenden Auftrag erteilt. Die beteiligten Fachplaner, der Prüfingenieur, die aus-führenden Baufirmen und das Regierungspräsidium sind in enger Abstimmung zwecks der Erarbeitung eines neuen Sanierungskonzeptes. Zum heutigen Zeitpunkt liegt bereits eine angepasste Planungsvariante vor, die nun von allen Beteiligten konkretisiert werden muss. Nach heutigem Kenntnisstand ist jedoch noch nicht absehbar, welche bauzeitlichen Auswirkungen die Umplanung haben wird.
Die halbseitige Sperrung der Wildbader Straße soll zunächst beibehalten werden, um fehlende erforderliche Arbeiten sowie weitere Erkundungsbohrungen an der Mauer durchführen zu können. Im Anschluss daran wird in Abhängigkeit des weiteren Zeitplans geprüft, inwieweit eine temporäre Rücknahme der Straßen-sperrung möglich ist.
Sobald gesicherte Daten zum weiteren Bauablauf und dem zeitlichen Rahmen vorliegen, wird das Regierungspräsidium erneut informieren.
Pressemitteilung vom 18.07.2024