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Notbetreuung ab 11. Januar 2021
Notbetreuung ab 11.01.2021
Anspruch auf Notbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte beziehungsweise die oder der Alleinerziehende von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten und sie dadurch an der Betreuung ihres Kindes tatsächlich gehindert sind. Dies gilt für Präsenzarbeitsplätze sowie für Home-Office-Arbeitsplätze gleichermaßen. Auch Kinder, für deren Kindeswohl eine Betreuung notwendig ist, haben einen Anspruch auf Notbetreuung.
Wir möchten deshalb von Beginn an darauf hinweisen, dass die Kindergärten und Schulen lediglich Notbetreuungen im o. g. begrenzten, gesetzlichen Rahmen anbieten können und die Betreuungsplätze begrenzt sind.
Sofern bei Ihnen die Voraussetzungen für einen Notbetreuungsplatz vorliegen, bitten wir Sie das Formular vollständig auszufüllen und im Rathaus abzugeben (gerne auch im Briefkasten oder eingescannt per Mail an m.eberle(@)neuenbuerg.de).
Wir sind uns bewusst, welche Probleme ein solcher Schritt mit sich bringt, bitten jedoch um Verständnis für die Maßnahmen in der derzeitigen Lage.
Wichtig: An den bereits kommunizierten Schließtagen der jeweiligen Einrichtungen wird keine Notbetreuung angeboten!
Bitte beachten Sie, dass diejenigen Eltern, die bereits eine Notbetreuung im Zeitraum vom 16.12.2020 - 08.01.2021 beantragt und genutzt haben, keinen weiteren Antrag stellen müssen. Diese Anträge gelten auch weiter für die Zeit ab 11.01.2021.
Anschriften und Betreuungsangebot
Die Stadt Neuenbürg verfügt nicht nur über ein flächendeckendes soziales Netz. Auch im Bereich Schulen, Kindertageseinrichtungen und Kinderkrippe sind Sie in Neuenbürg bestens versorgt. Hier möchten wir Ihnen die vielfältigen Bildungsmöglichkeiten unserer Stadt aufzeigen: