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Netze BW GmbH
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Neuigkeiten

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Winter Neuenbürg

Der Weg zum Kindergarten- bzw. Krippenplatz

Erstelldatum11.12.2019

Neuenbürg führt die zentrale Vormerkung ein

Eltern, die für ihre Kinder einen Kindergarten- oder Krippenplatz benötigen sehen sich oft einigen Fragen gegenüber: Wie bekommt mein Kind den Platz? Wann muss ich mich melden? An welcher Stelle melde ich mich? Direkt bei der Kindertagesstätte oder doch beim Träger? Wann bekomme ich eine Zusage? Um den Eltern hier eine Hilfestellung zu geben und ihnen den Weg zu einem Betreuungsplatz zu erleichtern, führt die Stadt Neuenbürg die zentrale Vormerkung ein.

So werden ab sofort über die zentrale Vormerkung alle Vormerkungen für einen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung der Gesamtstadt Neuenbürg erfolgen.

Bereits im Jahr 2016 hatte Hauptamtsleiter Fabian Bader die Leitungen der Kindergärten und die Trägervertreter über das neue Modul des Kommunalverbandes für Jugend und Soziales (KVJS) informiert und sich für eine Umsetzung in Neuenbürg ausgesprochen und die Einführung des Moduls vorangebracht. In Gesprächen mit den anderen beteiligten Kindergartenträgern konnten diese von den Vorteilen überzeugt werden, sodass nun alle Einrichtungen die Einführung dieses Moduls begrüßen. Die Koordinatorin für Kinder- und Jugendarbeit, Mona Eberle, hat Anfang dieses Jahres die finale Abstimmung des Moduls mit dem KVJS vorgenommen, sodass das Modul jetzt starten kann.

Was ist die zentrale Vormerkung?

Die zentrale Vormerkung ist ein familienfreundliches Angebot, welches Eltern eine einfache Vormerkung ihres Kindes für einen Betreuungsplatz ermöglicht. Der Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS) Baden-Württemberg entwickelte die zentrale Vormerkung  in Zusammenarbeit mit mehreren Städten, um die Kommunen in Baden-Württemberg bei ihrer Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung zu unterstützen. Die Bedarfsanmeldung wird zentral erfasst und die Kommune kann den weiteren Prozess der Platzvergabe in den Einrichtungen begleiten und die Angebote einer bedarfsgerechten Betreuung steuern.

Damit kann die Zentrale Kita-Vormerkung zu einer erhöhten Planungssicherheit beitragen.

Wie erfolgt die zentrale Vormerkung?

Die Kita-Vormerkung erfolgt bequem von zu Hause über das Internet. Somit wird den Eltern Zeit und Wege erspart.

Wer keinen Internetzugang hat oder Unterstützung benötigt, kann sich an die zentrale Kita-Vormerkstelle im Rathaus Neuenbürg wenden.

Nach der Registrierung kann man sein Kind für einen Betreuungsplatz in bis zu drei gewünschten Einrichtungen vormerken lassen. Dabei gilt jedoch zu beachten, dass eine Vormerkung noch keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz einer Einrichtung garantiert.

Die Entscheidung über eine Aufnahme in der gewünschten Einrichtung wird weiterhin von den Leitungen der Einrichtungen getroffen. Das persönliche Gespräch zwischen der Einrichtung und den Eltern wird durch die zentrale Vormerkung nicht ersetzt. Den Eltern wird empfohlen, sich einen persönlichen Eindruck von den ausgewählten Einrichtungen zu machen.

In der Stadt Neuenbürg gibt es ein vielfältiges Angebot an Kindergarteneinrichtungen mit unterschiedlichen Betreuungsangeboten. Eltern können sich auf der Suche nach dem passenden Angebot für ihr Kind auf der Homepage der Stadt Neuenbürg über die Kindertageseinrichtungen und die jeweiligen Betreuungsangebote informieren. Darüber hinaus besteht auch die Möglichkeit, die jeweilige Kindertageseinrichtung bei einem Informationsbesuch kennen zu lernen. Eltern werden gebeten, den Informationsbesuch mit den jeweiligen Leitungen der Einrichtungen rechtzeitig abzusprechen.

Mit der zentralen Vormerkung wird die vereinfachte und genauere Bedarfsermittlung (keine Doppelanmeldung mehr möglich!), sowie eine trägerübergreifende Vereinheitlichung des Anmeldeverfahrens aller Kindertageseinrichtungen in Neuenbürg generiert.

Alle Leitungen der Einrichtungen und der Träger der kirchlichen Einrichtungen sind fortlaufend über die Einführung der zentralen Vormerkung informiert und im Rahmen einer Infoveranstaltung auf die Einführung der zentralen Vormerkung vorbereitet worden.

Mit dem Start der zentralen Vormerkung für das Kindergartenjahr 2020/2021 ist der erste Anmeldezeitraum bis 28. Februar 2020. Der zweite Anmeldezeitraum ist der 31. August 2020.

Die Stadtverwaltung Neuenbürg hat einen Flyer mit allen wichtigen Informationen zur zentralen Vormerkung erstellt. Dieser ist im Neuenbürger Rathaus und in allen Kindertageseinrichtungen erhältlich.

In der Gesamtstadt Neuenbürg gibt es insgesamt 242 Kindergarten-, 40 Krippen- und 50 Plätze für 2-jährige Kinder in den Kindergartengruppen.

Link zur Zentralen Vormerkung der Stadt Neuenbürg