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Schließung der KV Notfallpraxen in Baden-Württemberg - 13 Städte klagen gegen die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg

Erstelldatum28.02.2025

Gemeinsame Pressemitteilung der Städte Müllheim im Markgräflerland, Ettlingen, Nagold, Bad Saulgau, Oberndorf am Neckar, Neuenbürg, Münsingen, Herrenberg, Kirchheim unter Teck, Brackenheim, Güglingen, Backnang, Schwetzingen und Tettnang

Am 21. Oktober vergangenen Jahres hat die kassenärztliche Vereinigung überraschend die Schließung von einem Drittel der Notfallpraxen an 18 Standorten angekündigt. Dagegen regt sich viel Widerstand in der Bürgerschaft und in den betroffenen Gebieten. Nun haben sich 13 betroffene Städte zusammengeschlossen und Klage beim Sozialgericht in Stuttgart eingereicht.


Ausgangspunkt der Schließung von Notfallpraxen in Baden-Württemberg war eine Entscheidung des Bundessozialgerichts zum Beschäftigtenstatuts sogenannter „Poolärzte“ (Urteil vom 24.10.2023 – B 12 R 9/21 R), die in der Vergangenheit zu einem großen Teil den Notdienst, den eigentlich die Vertragsärzte zu leisten hätten, übernommen haben. Nach Auffassung der Verfasser dieser Pressemitteilung wirkt sich das Urteil allerdings nicht nachteilig auf den Betrieb der Notfallpraxen aus.


Die KVBW hatte in Reaktion auf diese Entscheidung mit einer als „Notbremse“ bezeichneten Maßnahme schon im Oktober 2023 vorläufig acht Notfallpraxen geschlossen und angekündigt, ein neues Notdienstkonzept zu erarbeiten.


Nach der am 21. Oktober 2024 erfolgten Ankündigung der KVBW noch weitere 18 Notfallpraxen, darunter die Standorte der Städte Müllheim im Markgräflerland, Ettlingen, Nagold, Bad Saulgau, Oberndorf am Neckar, Neuenbürg, Münsingen, Herrenberg, Kirchheim unter Teck, Brackenheim, Backnang, Schwetzingen und Tettnang, im Land schrittweise ab dem 01. April 2025 zu schließen, hatte sich heftiger Protest und Widerstand formiert.


Zehntausende Unterschriften wurden gesammelt und zwei Protestkundgebungen abgehalten. Abgeordnete aller Landtagsfraktionen äußerten Bedenken gegen die Schließungen, darunter auch der für den ländlichen Raum zuständige Minister Peter Hauk. Die Bürgermeister aller 18 damals betroffenen Städte richteten am 16. Oktober 2024, nachdem die Pläne der KVBW durchgesickert waren, ein Schreiben an Sozialminister Manfred Lucha, der in seiner Rechtsaufsichtsfunktion die Pläne der KVBW unterstützt.


Die KVBW hatte ihre Planungen zur Reform des ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Überschrift „Zukunftskonzept 2024+“ und die daraus abzuleitenden Umsetzungsmaßnahmen (insbesondere die Schließung bestehender Notfallpraxen) in einer Pressekonferenz am 21. Oktober 2024 der Öffentlichkeit bekannt gemacht und die betroffenen Gemeinden weniger als zwei Stunden vor Beginn der Pressekonferenz über die geplanten Schließungen informiert.

Diesen Standortkommunen wurden dann im Rahmen einer Veranstaltung im Neuen Schloss in Stuttgart am 19. Dezember 2024 „verkündet“, welche Notfallpraxen zu welchen Zeitpunkten geschlossen werden sollen.


„Durch die Ankündigungen am 21. Oktober und am 19. Dezember des vergangenen Jahres wurden die Städte vor vollendete Tatsachen gestellt“, so Ettlingens Oberbürgermeister Johannes Arnold.


Eine Kooperation, auch nur ein Informationsaustauch, mit den Städten erfolgte bis dahin nicht – weder in Form einer Abstimmung der Planungen, noch in Form einer Bedarfsermittlung in den Gemeinden, noch in Form von ergebnisoffenen Gesprächen über mögliche Alternativlösungen während des Planungsprozesses. Der Informationsfluss zu den genauen Kriterien und Gründen ist bis heute unzureichend.


Vor allem gegen diese unterbliebene Beteiligung an den Planungen und gegen die intransparente Vorgehensweise richtet sich nun die von 13 betroffenen Städten gemeinsam erhobene Klage.


Dabei stellen sich die Städte nicht generell gegen eine Neustrukturierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Baden-Württemberg. Sie stellen sich in diesem Zusammenhang auch nicht kategorisch gegen eine Schließung von Notfallpraxen im Rahmen eines landesweiten Standortkonzepts. Im Gegenteil, die klagenden Städte erkennen durchaus den Bedarf für Reformen an, um den ärztlichen Bereitschaftsdienst in Baden-Württemberg nachhaltig und zukunftstauglich aufzustellen.


Die 13 Städte, zusätzlich unterstützt von Brackenheims Nachbargemeinde Güglingen, wehren sich allerdings entschieden gegen die unterbliebene Beteiligung an den Planungen und gegen die intransparente Vorgehensweise der KVBW.


„Wir hätten uns eine rechtzeitige und ergebnisoffene Einbindung in die Strukturüberlegungen der KVBW gewünscht“, so Müllheims Bürgermeister Martin Löffler, einer der Initiatoren der Klage.


Bereits am 01.04.2025 sollen nun die ersten drei Standorte der Notfallpraxen in Bad Saulgau, Kirchheim unter Teck und Neuenbürg geschlossen werden. Für diese drei Standorte wird zusätzlich der Erlass einer einstweiligen Anordnung beantragt, um eine kurzfristige Schließung der örtlichen Notfallpraxen und damit letztlich die Schaffung vollendeter Tatsachen durch die KVBW vorerst zu verhindern.