Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen
Lichtraumprofil beachten
Immer wieder wachsen Hecken, Büsche und Sträucher in öffentliche Verkehrsflächen hinein und führen dadurch zu Behinderungen sowie möglichen Gefährdungen für Verkehrsteilnehmer.
Verkehrszeichen und Straßenbeleuchtung freihalten
Besonders problematisch ist es, wenn Verkehrszeichen, Straßennamenschilder oder Straßenlaternen durch überhängenden Bewuchs verdeckt werden. Auch eingeschränkte Sichtverhältnisse an Kreuzungen und Einmündungen können die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigen.
Gehwege uneingeschränkt nutzbar halten
Überwachsende Sträucher und Äste können Gehwege einengen und Fußgänger dazu zwingen, auf die Fahrbahn auszuweichen. Dies stellt insbesondere für Kinder, ältere Menschen, Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Kinderwagen ein Sicherheitsrisiko dar. Gehwege sind daher von überhängendem Bewuchs freizuhalten.
Straßenraum freihalten
In den Straßenraum hineinragende Hecken, Sträucher und Büsche beeinträchtigen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Ausweichmanöver können zu gefährlichen Situationen führen. Zudem wird die Nutzbarkeit insbesondere schmaler Straßen eingeschränkt, wodurch unter anderem die Durchfahrt von Müllfahrzeugen oder Einsatzfahrzeugen erschwert werden kann.
Erforderliche Rückschnitte
Alle Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer werden gebeten, ihre Anpflanzungen regelmäßig zu kontrollieren und bei Bedarf zurückzuschneiden.
Dabei sind folgende Mindestmaße einzuhalten:
- Über Gehwegen: lichte Höhe von mindestens 2,50 Metern
- Über Fahrbahnen: lichte Höhe von mindestens 4,50 Metern
Unabhängig davon sind Straßenlaternen, Verkehrszeichen und Straßennamenschilder stets so freizuhalten, dass sie ihre Funktion uneingeschränkt erfüllen und rechtzeitig wahrgenommen werden können.
An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und sonstige Anpflanzungen so niedrig gehalten werden, dass ausreichende Sichtverhältnisse gewährleistet sind. Die Höhe sollte dort 80 bis 100 Zentimeter, gemessen ab Fahrbahnniveau, nicht überschreiten.
Verkehrssicherungspflicht beachten
Diese Maßnahmen dienen nicht nur dem Schutz der Allgemeinheit, sondern auch dem eigenen Interesse der Grundstückseigentümer. Kommt es aufgrund mangelhaft zurückgeschnittener Bäume, Hecken oder Sträucher zu einem Unfall, können die Verantwortlichen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht haftbar gemacht werden.
Rückschnitt während der Vegetationsperiode
Rückschnitte, die aus Gründen der Verkehrssicherheit erforderlich sind, dürfen auch während der Vegetationsperiode vom 1. März bis 30. September durchgeführt werden. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die erforderlichen Arbeiten selbst vorzunehmen, können Sie eine geeignete Person oder Fachfirma mit der Grundstückspflege und dem Rückschnitt beauftragen.




