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Nicht für die Schifffahrt freigegebene Gewässer - Erlaubnis zum Befahren beantragen
Schiffe dürfen in Deutschland nur auf folgenden Gewässern fahren:
- Rhein, Neckar und Main
- Bodensee, der Hochrhein zwischen Basel und Neuhausen, zahlreiche bekannt gegebene Nebengewässer des Rheins und die obere Donau bei Ulm
Möchten Sie auf einem anderen als diesen Gewässer fahren, brauchen Sie dafür eine Erlaubnis.
Verfahrensablauf
Sie können die Erlaubnis formlos bei der zuständigen Stelle beantragen. Geben Sie in Ihrem Antrag an,
- welches Gewässer Sie befahren möchten und
- fügen Sie eine Beschreibung Ihres Fahrzeugs bei.
Die zuständige Stelle beteiligt bei ihrer Entscheidungsfindung das Regierungspräsidium Freiburg.
Unterlagen
Die erforderlichen Unterlagen sind vom Einzelfall abhängig. Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle.
Kosten
Die Höhe der Kosten variiert je nach Gebührenverordnung bzw. -satzung.
Bearbeitungsdauer
hängt vom Einzelfall ab
Zuständigkeit
die untere Wasserbehörde, in deren Bezirk das Gewässer liegt
Untere Wasserbehörde ist
- wenn sich das Gewässer in einem Stadtkreis befindet: die Stadtverwaltung
- wenn sich das Gewässer in einem Landkreis befindet: das Landratsamt
Verwandte Lebenslagen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat dessen ausführliche Fassung am 07.10.2019 freigegeben.