Herzlich willkommen beim Bürgerbüro
Im Bürgerbüro können Sie als Einwohnerin und Einwohner der Stadt Neuenbürg viele Verwaltungsdienstleistungen zentral in Anspruch nehmen. Sie können pass- und melderechtliche Angelegenheiten erledigen, Führerscheine beantragen und vieles mehr.
Verzögerung bei Reisepässen
Weil es seit Anfang dieses Jahres außergewöhnlich viele Anträge für neue Reisepässe gibt, kommt es aktuell zu erheblichen Verzögerungen bei der Auslieferung. Mittlerweile kann es bis zu zehn Wochen dauern, bis die Reisepässe zu den Pass- und Ausweisstellen der Städte geliefert werden. Viele Bürgerinnen und Bürger, die ihre Reisedokumente eigentlich frühzeitig beantragt hatten, haben deshalb nun, kurz vor dem Urlaub, keinen gültigen Pass. Hintergrund sind massive Lieferprobleme bei der Bundesdruckerei.
Davon ist auch die Stadtverwaltung in Neuenbürg betroffen. Als kurzfristige Lösung kann das Bürgerbüro den Betroffenen einen vorläufigen Reisepass ausstellen der allerdings mit zusätzlichen Kosten verbunden ist.
Wir bedauern die Unannehmlichkeiten sehr und stehen Ihnen für Informationen während der Öffnungszeiten des Bürgerbüros zur Verfügung: Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo+Di 14-16.00 Uhr, Do 14-18.00 Uhr oder per mail: buergerbuero(@)neuenbuerg.de.
Personalausweis beantragen
Jeder Person mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann ein Personalausweis ausgestellt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen sind Sie verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Um einen Personalausweis zu erhalten, müssen Sie einen Antrag stellen.
Der Personalausweis ist im Bürgerbüro, Rathaus EG, Rathausstraße 2 erhältlich.
Verfahrensablauf
- Sie erscheinen persönlich im Bürgerbüro und beantragen die Ausstellung des Personalausweises.
- Sie legen die notwendigen Unterlagen vor.
- Ihre Fingerabdrücke werden zur Speicherung im Personalausweis genommen.
- Sie leisten eine Unterschrift, die später auf dem Personalausweis abgedruckt wird.
- Der Personalausweis wird bei der Bundesdruckerei für Sie bestellt.
- Sie erhalten einen Vordruck, mit dem Sie eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen können.
- Sie zahlen die Gebühren.
- Nachdem Sie informiert worden sind, dass Ihr Personalausweis abholbereit ist, holen Sie ihn an der Stelle ab, an der Sie ihn beantragt haben.
Die Antragstellung dauert circa 15 Minuten. Circa 2-3 Wochen nach der Antragstellung können Sie Ihren Personalausweis am Ort der Beantragung abholen.
Gebühren
- 37,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
- 22,80 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 10,00 EUR für den vorläufigen Personalausweis
- 13,00 EUR Zuschlag bei Antragstellung bei nicht zuständiger Behör
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel:
alter Personalausweis,
gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
gegebenenfalls Geburtsurkunde - alle erforderlichen Urkunden und Nachweise sofern sich eine Änderung in den personenbezogenen Daten ergeben hat, zum Beispiel:
Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
Erklärung über die Namensführung - bei Kindern unter 16 Jahren:
Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht
Einverständniserklärung aller abwesenden Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht - aktuelles biometrisches Passfoto
Zu beachten
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen, der dann für maximal 3 Monate gültig ist.
Ihr Personalausweis wird ungültig, wenn sich beispielsweise Ihr Nachname ändert oder wenn das Bild nicht mehr zur Identifizierung geeignet ist. Letzteres kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein. In diesen Fällen müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen.
Wenn Sie eine neue Adresse haben, können Sie Ihren Personalausweis ändern lassen und brauchen keinen neuen.
Wenn sich Daten wie zum Beispiel Ihre Körpergröße ändert, hat dies keine Auswirkungen auf Ihren Personalausweis.
Ab dem 16. Lebensjahr sind Sie ausweispflichtig.
Download Personalausweis beantragen (PDF-Dokument, 88,20 KB)
Die Informationsbroschüre nach § 11 PAuswG hierzu finden Sie nachstehend zum Download:
Informationsbroschüre zum Personalausweis (PDF-Dokument, 4,19 MB), Stand: Feb. 2023
Klicken Sie hier, um den Status Ihres Personalausweises / Reisepasses abzurufen
Reisepass beantragen
Wenn Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, können Sie einen Reisepass beantragen. Insbesondere wenn Sie in ein Land außerhalb der Europäischen Union reisen möchten, benötigen Sie einen Reisepass.
Jeder Person mit der deutschen Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter ein Reisepass ausgestellt werden.
Wenn Sie über die Grenzen der Europäischen Union hinaus verreisen möchten, benötigen Sie einen gültigen Reisepass. Sie müssen den Reisepass bei der zuständigen Stelle beantragen.
Der reguläre Reisepass hat 32 Seiten. Wenn Sie viel Reisen, können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten beantragen.
Wenn Sie dringend einen Reisepass benötigen, können Sie einen Expressreisepass beantragen.
Unter folgenden Bedingungen verliert der Reisepass seine Gültigkeit und muss für Reisen außerhalb der Europäischen Union neu beantragt werden:
- Ablauf der Gültigkeit (Sie können Ihren Reisepass nicht aktualisieren, oder die Gültigkeit verlängern lassen)
- Ihr Name hat sich geändert (zum Beispiel durch Heirat, Scheidung, Eintrag einer Lebenspartnerschaft). Dies gilt auch für Kinder, deren Name sich geändert hat.
- das Bild auf Ihrem Reisepass ist nicht mehr zu Ihrer Identifizierung geeignet (kann insbesondere bei Säuglingen oder Kleinkindern der Fall sein).
- Sie wollen einen Ordens- oder Künstlernamen oder einen Doktortitel in Ihren Reisepass aufnehmen lassen.
Voraussetzungen
- Sie haben die deutsche Staatsbürgerschaft.
- Sie sind persönlich bei der Antragstellung anwesend.
Wenn der Reisepass für eine minderjährige Person (unter 18 Jahre) beantragt werden soll:
- persönliche Anwesenheit der minderjährigen Person
- die minderjährige Person hat die deutsche Staatsbürgerschaft.
- alle sorgeberechtigten Personen sind persönlich anwesend.
Wenn eine sorgeberechtigte Person nicht anwesend sein kann, muss deren Einverständnis schriftlich nachgewiesen werden.
Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der sich die minderjährige Person vorwiegend aufhält (Hauptwohnsitz).
Verfahrensablauf
- Sie erscheinen - gegebenenfalls zusammen mit allen weiteren relevanten Personen - persönlich zum Termin und beantragen unter Vorlage der notwendigen Unterlagen den Reisepass.
- Die Fingerabdrücke Ihrer Zeigefinger werden eingescannt und elektronisch gespeichert (Nur bei Personen, die das 6. Lebensjahr bereits vollendet haben.)
- Der Reisepass wird bei einer externen Stelle für Sie bestellt.
- Sie erhalten einen Abholschein, mit dem Sie den Reisepass abholen können.
- Sie zahlen die Gebühren.
- Über den QR-Code auf dem Abholschein informieren Sie sich, wann Ihr Reisepass abholbereit ist.
- Sie oder eine von Ihnen bevollmächtige Person holt den Reisepass ab.
Die Antragstellung dauert circa 15 Minuten
Gebühren
37,00 EUR für antragstellende Personen unter 24 Jahren
- 70,00 EUR für antragstellende Personen ab 24 Jahren
Mögliche Zusatzgebühren:
- 22,00 EUR für einen Reisepass mit 48 Seiten
- 32,00 EUR für einen Reisepass im Express-Verfahren
- 26,00 EUR für einen vorläufigen Reisepass
Benötigte Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- Identitätsnachweis, zum Beispiel Personalausweis, alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
Falls der Reisepass für eine Person unter 18 Jahren ausgestellt werden soll gegebenenfalls zusätzlich:
- Nachweis über alleiniges Sorgerecht
- Einverständniserklärung des/r abwesenden Sorgeberechtigten und Kopie eines Identitätsnachweises des/r abwesenden Sorgeberechtigten
- Geburtsurkunde (bei Erstbeantragung immer)
Falls Ihr Reisepass gestohlen worden ist und Sie bereits eine Anzeige bei der Polizei aufgegeben haben, bringen Sie die Diebstahlsanzeige mit.
Falls sich Ihr Name geändert hat zusätzlich: Geburts-, Heirats-, Eheurkunde oder Erklärung über die Namensführung
Falls Sie erstmals einen Reisepass beantragen möchten und die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben zusätzlich: Einbürgerungsurkunde
Falls Sie erstmalig einen Ordens- oder Künstlernamen eintragen lassen wollen zusätzlich: Nachweis der zuständigen Stelle über die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens (in Hamburg handelt es sich bei der zuständigen Stelle um die Behörde für Inneres und Sport)
Falls Sie erstmalig einen Doktortitel eintragen lassen möchten zusätzlich: Nachweis über den Doktortitel
über den Doktortitel
Gültigkeitsdauer
- Antragstellung unter 24 Jahren: Reisepass ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Reisepass ist 10 Jahre gültig.
- vorläufiger Reisepass: längstens 12 Monate
Zu beachten
Grundsätzlich dürfen Sie nur einen Reisepass besitzen. Nur wenn Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen, kann Ihnen ein Zweitpass ausgestellt werden. Für nähere Informationen lesen Sie die verlinkten Einträge.
Wenn Sie sich bereits im Ausland aufhalten und einen deutschen Reisepass benötigen, zum Beispiel weil Sie Ihren Reisepass verloren haben oder weil er gestohlen wurde, wenden Sie sich an die deutsche Vertretung im Ausland.
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Abschaffung Kinderreisepass
Kinder jeden Alters benötigen auf Reisen ein eigenes Ausweisdokument.
Bisher hatten Kinder einen Reisepass mit einjähriger Gültigkeit. Doch das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sieht vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfällt. Das bedeutet, ab dem 01.01.2024 ist es somit NICHT mehr möglich Kinderreisepässe neu zu beantragen, zu verlängern oder zu aktualisieren. Vor dem 1. Januar 2024 ausgestellte bzw. beantragte Kinderreisepässe sind grundsätzlich bis zum aufgedruckten Datum des Gültigkeitsendes gültig.
Zukünftig können für Kinder nur noch Personalausweise und Reisepässe beantragt werden, die eine 6- jährige Gültigkeit haben.
Wir möchten Sie deshalb daraufhin weisen:
- dass Sie frühzeitig an die Bestellung neuer Ausweisdokumente für Ihre Kinder denken.
- dass die Bearbeitungsdauer der neuen Dokumente bis zu sechs Wochen in Anspruch nehmen kann.
Die Kosten für einen Reisepass für Personen unter 24 Jahren belaufen sich auf 37,50 €
Die Kosten für einen Personalausweise für Personen unter 24 Jahren belaufen sich auf 22,80 €
Wir bitten Sie vorab telefonisch oder per E-Mail die notwendigen Unterlagen (Zustimmungserklärung der Eltern sowie Abfrage der Staatsagehörigkeit) im Einwohnermeldeamt anzufordern.
Bitte beachten Sie jedoch, dass sich vor allem Säuglinge und Kleinkinder innerhalb der aufgedruckten Gültigkeitsdauer so stark verändern können, dass eine Identifizierung mit dem ursprünglichen Ausweisdokument teilweise auch schon deutlich vor Erreichen des aufgedruckten Gültigkeitsendes nicht mehr möglich ist und somit zu Einreiseproblemen in machen Ländern führen kann. In diesem Fall ist rechtzeitig vor Reiseantritt ein neues Dokument (Personalausweis, Reisepass) zu beantragen.
Nützliche Links
- BMI - Personalausweisportal Bürgerinfos rund um den Personalausweis
- Auswärtiges Amt mit Reise- und Sicherheitsinformationen
- Bundespolizei - Was tun an der Grenze, wenn die Gültigkeitsdauer von Reisedokumenten abgelaufen ist.
- Bundesamt für Sicherheit in der IT
Recht, Übersicht
- Service-BW - Verwaltungsportal Baden-Württemberg Lebenslagen, Abläufen
- Online-Kommunen BW sortiert nach RegBezirk/Landkreis
- Deutscher Landkreistag mit bundesweiten Suchmöglichkeiten
- Landesportal eine sehr umfassende Link-Sammlung zu Wirtschaft, Politik, Bürger