Neuenbürg richtet Grundbucheinsichtsstelle im Rathaus ein
Im Zuge der Neuordnung des Grundbuchwesens wurde am 02. Mai 2017 das kommunale Grundbuchamt (Zweckverband IKZ Westlicher Enzkreis) in Neuenbürg, bislang zuständig für die Gemeinden Engelsbrand, Neuenbürg und Straubenhardt aufgehoben. Das Grundbuch für den Landbezirk Karlsruhe wird zentral vom Amtsgericht Maulbronn geführt.
Um die Grundbucheinsicht nun auch vor Ort wieder zu ermöglichen, richtet die Stadt Neuenbürg zum 01.09.2024 eine Grundbucheinsichtsstelle ein.
Bei der Einsichtsstelle kann nur Einsicht genommen bzw. ein Grundbuchauszug erteilt werden und auch das nur, sofern ein berechtigtes Interesse vorliegt. Ein berechtigtes Interesse besteht zum Beispiel beim Eigentümer oder Gläubiger.
Die Grundbucheinsichtsstelle kann keine Notariatsdienstleistungen ausüben. Hierzu wenden Sie sich bitte an private Notare. Das Vornehmen von Änderungen in den Grundbüchern kann ausschließlich durch das Grundbuchamt erfolgen. In solchen Fällen wenden Sie sich bitte an das Grundbuchamt Maulbronn.
Um sich unnötige Wege zu ersparen, erkundigen Sie sich vorab telefonisch oder per E‐Mail bei der Grundbucheinsichtsstelle, ob ein persönlicher Besuch notwendig ist.
Auszüge aus dem Grundbuch sowie weitere Dienstleistungen der Grundbucheinsichtsstelle sind mit Kosten nach dem „Gesetz über Kosten der freiwilligen Gerichtsbarkeit für Gerichte und Notare“ (GNotKG) verbunden. Der Antragsteller hat sich durch Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.