Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenbürg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Lebenslagen

Enz Blick Richtung Ste. Maxime Platz
Die malerische Stadt an der Enz
Die malerische Stadt an der Enz
Die malerische Stadt an der Enz
Die malerische Stadt an der Enz

Abfallvermeidung und Entsorgung

In erster Linie soll die Entstehung von Abfällen vermieden werden. An zweiter Stelle geht es um die Verwertung von Abfällen und erst am Schluss steht die Beseitigung des restlichen Abfalls.

Abfallvermeidung

Sie können die Menge an Restmüll für Ihren Haushalt auf ein Minimum reduzieren, wenn Sie Bioabfall, Glas, Altpapier, Kunststoffe und Elektroschrott getrennt entsorgen. Diese Produkte enthalten wertvolle Rohstoffe, welche Sie durch die getrennte Entsorgung Ihres Abfalls in den Wertstoffkreislauf zurückführen. Dadurch können diese Rohstoffe weiterverwendet werden.

Mit geringem Aufwand können Sie viel für die Umwelt tun, wenn Sie folgende Punkte beachten:

  • Verwenden Sie Mehrweg- statt Einwegbehälter!
    Diese werden nach der Rückgabe gereinigt und wieder befüllt. Beachten Sie, dass nicht alle Pfandbehälter Mehrwegbehälter sind. Für bestimmte Einwegflaschen und Dosen müssen Sie Pfand bezahlen.
  • Sparen Sie bei Verpackungsmaterialien!
    Tipp: Nehmen Sie zum Einkaufen eine Stofftragetasche oder einen Korb mit, damit Sie nicht in jedem Geschäft eine Tüte verlangen beziehungsweise kaufen müssen. Das Pausenbrot ist in einer Dose besser aufgehoben als in einem Stück Alufolie. Verpackungen aus Papier und Karton können genauso dekorativ und schützend sein wie eine Folienverpackung.
  • Verwenden Sie Recyclingpapier!
    Außerdem können Sie Papier sparen, wenn Sie nur die Dokumente ausdrucken, die Sie wirklich brauchen und dabei die Vorder- und Rückseite des Papiers benutzen.
  • Vermerken Sie auf Ihrem Briefkasten, dass Sie auf Broschüren und Werbung verzichten.
  • Geben Sie außer Bioabfall keine sonstigen Abfälle in die Biotonne oder den Biobeutel. So vermeiden Sie eine Verunreinigung des wertvollen Biogutes und tragen dazu bei, dass aus Bioabfällen Energie und hochwertige Komposte hergestellt werden können.

Für Altkleider gilt:

Geben Sie Ihre gebrauchten Kleider und noch tragbare und paarweise zusammengebundenen Schuhe zur Altkleidersammlung. Es gibt viele gemeinnützige, aber auch zugelassene gewerbliche Sammlungen oder Sammelstellen, die die Alttextilien sorgsam zur Wiederverwendung vorbereiten oder zumindest hochwertig verwerten lassen. Denken Sie schon beim Kauf von Kleidern und Schuhen daran, erst recht bei ihrem Aussondern: Textilien und Schuhe sind mit viel Ressourcen, mit hohen Belastungen (für Umwelt und leider manchmal auch für die Arbeitskräfte in der Dritten Welt) erzeugt worden. Diese Produkte verdienen deshalb im Umgang mit ihnen besonderen Respekt.

Vermeiden Sie, Ihre ehemaligen Kleiderschätze zweifelhaften Haustür-„Sammlungen“ zu überlassen. Diese erzeugen manchmal zum Beispiel durch vorgetäuschte christliche Symbole oder rote Kreuze den Eindruck echter gemeinnütziger Sammlungen (beispielsweise der Caritas oder AWO) oder zugelassener gewerblicher Sammlungen. Dafür sind Ihre Altkleider zu schade! Wenn Sie sich unsicher sind, fragen Sie bei Ihrer Land- oder Stadtkreisbehörde (Untere Abfallrechtsbehörde) nach, ob die fragliche Sammlung dort zugelassen wurde. Das gilt auch für Papier- und Schrottsammlungen.

Abfallentsorgung

In Baden-Württemberg sind die Stadt- und Landkreise für die Abfallentsorgung zuständig. Die Verwaltungen der Stadt- und Landkreise geben in der Regel einen Abfallkalender heraus, dem Sie alle Informationen zum Entsorgungssystem an Ihrem Heimatort entnehmen können. Welche Art von Abfall wie zu entsorgen ist, können Sie in den entsprechenden Verfahrensbeschreibungen nachlesen.

Defekte Lampen

Lampen müssen Mindestwerte bei der Energieeffizienz erfüllen. Herkömmliche Glühlampen halten diese Anforderungen nicht ein. Stattdessen werden LED-Lampen und Kompaktleuchtstofflampen (Energiesparlampen) im Handel angeboten.

Diese Lampen enthalten zum Teil wertvolle Rohstoffe beziehungsweise geringe Mengen Quecksilber.
Sie dürfen sie daher nicht über den Restabfall entsorgen, sondern Sie müssen sie bei den Sammelstellen für Elektroschrott abgeben. Sie können sie zurückgeben bei:

  • öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern oder
  • zum Teil auch im Handel.

Entsorgen Sie defekte Glühlampen dagegen weiterhin über den Restabfall.

Vertiefende Informationen

Freigabevermerk

06.02.2024 Umweltministerium Baden-Württemberg