Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenbürg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Lebenslagen

Enz Blick Richtung Ste. Maxime Platz
Die malerische Stadt an der Enz
Die malerische Stadt an der Enz
Die malerische Stadt an der Enz
Die malerische Stadt an der Enz

Fahreignungsregister

Darin stehen rechtskräftige Ordnungswidrigkeiten und Straftaten. Sie werden bepunktet und nach einer bestimmten Zeit gelöscht.

Punkt-Gewichtung

  • Ein Punkt für schwere Ordnungswidrigkeiten
  • Zwei Punkte für besonders schwere Ordnungswidrigkeiten, die in der Regel mit einem Fahrverbot verbunden sind, und für Straftaten
  • Drei Punkte für Straftaten, die zur Entziehung der Fahrerlaubnis geführt haben

Maßnahmen

  • bis 3 Punkte: Erfassung im Register
    Andere Maßnahmen gegen Sie werden nicht ergriffen. Sie haben die Möglichkeit, freiwillig an einem Fahreignungsseminar teilzunehmen, um so 1 Punkt abbauen zu können.
  • 4 oder 5 Punkte: Ermahnung
    Dazu erhalten Sie eine Information über das Fahreignungs-Bewertungssystem. Sie werden darauf hingewiesen, dass Sie freiwillig ein Fahreignungsseminar als Hilfestellung zur Verbesserung Ihrer individuellen Fahreignung besuchen können. Dafür erhalten Sie einen Abzug von 1 Punkt. Ein Punktabzug wird generell nur einmal in 5 Jahren gewährt.
  • 6 oder 7 Punkte: schärfere Verwarnung und Hinweis, dass Ihnen bei weiteren Verstößen der Entzug der Fahrerlaubnis droht.
    Auch hier werden Sie auf die Möglichkeit hingewiesen, freiwillig ein Fahreignungsseminar zu besuchen. Ein Punktabzug ist auf dieser Stufe nicht mehr möglich.
  • ab 8 Punkten: Entziehung der Fahrerlaubnis

Diese Gewichtung und die darauf abgestuften Maßnahmen gewährleisten die Gleichbehandlung aller im Straßenverkehr auffällig gewordenen Personen.

Den verkehrspädagogischen Teil eines Fahreignungsseminars führen Fahrlehrer oder Fahrlehrerinnen durch, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen. Sie lernen das Straßenverkehrsrecht und verkehrssicheres Verhalten.
Im verkehrspsychologischen Teil wird Ihr Fahrverhalten analysiert. Ziel ist, das Verhalten im Sinne der Verkehrssicherheit zu korrigieren. Ihn führen Verkehrspsychologen oder Verkehrspsychologinnen durch, die eine entsprechende Erlaubnis besitzen.

Löschung

Die einmal eingetragenen Punkte werden nach einer bestimmten Zeit aus dem Fahreignungsregister gestrichen und sind nicht mehr nachvollziehbar:

  • bei schweren Ordnungswidrigkeiten (1 Punkt): zweieinhalb Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung
  • bei besonders schweren Ordnungswidrigkeiten und bei Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis (2 Punkte): fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung
  • bei Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis (3 Punkte): zehn Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung

Freigabevermerk

Verkehrsministerium Baden-Württemberg 21.11.2023