Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zur Suchseite,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

Cookie-Banner
Essentiell

Diese Technologien sind erforderlich, um die Kernfunktionalität der Website zu ermöglichen.

Die Cookies mit dem Präfix hwdatenschutz_cookie_ werden verwendet, um Ihre Auswahl aller auswählbaren Cookies zu speichern. Die essentiellen Cookies werden automatisch auf 1 gesetzt, da sie notwendig sind, um sicherzustellen, dass die entsprechende Funktion bei Bedarf geladen wird.

Das Cookie namens hwdatenschutz_cookie_approved speichert den aktuellen Zustimmungsstatus des Cookie-Banners. Sollte es ein Update der Website geben, das Aspekte der Cookies verändert, würde dies zu einer Versionsdiskrepanz im Cookie-Banner führen. Folglich werden Sie aufgefordert, Ihre Zustimmung zu überprüfen und erneut zu erteilen.

Alle hwdatenschutz_cookie_ haben eine Bestandsdauer von einem Monat und laufen nach diesem Zeitraum ab.

Bei jedem Dienst ist das entsprechende Cookie hwdatenschutz_cookie_ aufgeführt, um zu erkennen, welches Cookie welchen Dienst ermöglicht.

Online-Formulare

Ermöglicht die Bedienung von Online-Formularen.

Verarbeitungsunternehmen
Stadt Neuenbürg
Genutzte Technologien
  • Cookies akzeptieren
Erhobene Daten

Diese Liste enthält alle (persönlichen) Daten, die von oder durch die Nutzung dieses Dienstes gesammelt werden.

  • IP-Adresse
  • Browser-Informationen
Rechtsgrundlage

Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
Ort der Verarbeitung

Europäische Union

Aufbewahrungsdauer

Die Aufbewahrungsfrist ist die Zeitspanne, in der die gesammelten Daten für die Verarbeitung gespeichert werden. Die Daten müssen gelöscht werden, sobald sie für die angegebenen Verarbeitungszwecke nicht mehr benötigt werden.

Die Daten werden gelöscht, sobald die Sitzung beendet ist.

Klicken Sie hier, um die Datenschutzbestimmungen des Datenverarbeiters zu lesen
Zugehörige Cookies

Zu diesem Dienst gehören die folgenden Cookies:

  • hwdatenschutz_cookie_powermail
  • fe_typo_user

Lebenslagen

Enz Blick Richtung Ste. Maxime Platz
Die malerische Stadt an der Enz
Die malerische Stadt an der Enz
Die malerische Stadt an der Enz
Die malerische Stadt an der Enz

Vorsorgemöglichkeit zur rechtlichen Betreuung

Damit Ihre Interessen bei Eintritt des Betreuungsfalles gewahrt werden, sollten Sie rechtzeitig eine Vorsorgevollmacht erteilen oder eine Betreuungsverfügung verfassen.

Mit einer Vorsorgevollmacht können Sie eine Person Ihres Vertrauens bevollmächtigen, Ihre Angelegenheiten für Sie wahrzunehmen. Dabei kann die Vollmacht allgemein oder beschränkt auf einzelne Angelegenheiten erteilt werden. Beispiele sind Gesundheits- oder Vermögensangelegenheiten.

Für die Aufgaben, die Sie einer bevollmächtigten Person übertragen haben, darf das Gericht in der Regel keinen Betreuer bestellen.

Mithilfe einer Betreuungsverfügung können Sie Wünsche für den Fall einer späteren Betreuerbestellung äußern, wie beispielsweise

  • wen Sie sich als Betreuer wünschen und wen Sie ablehnen,
  • welche Wünsche und Gewohnheiten vom Betreuer respektiert werden sollen,
  • ob Sie im Pflegefall zu Hause oder in einem Pflegeheim versorgt werden wollen,
  • welches Alten- oder Pflegeheim Sie bevorzugen.

Vertiefende Informationen

Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung" (PDF) des Justizministeriums Baden-Württemberg.

Auf den Seiten des Bundesministeriums der Justiz steht Ihnen die Broschüre "Betreuungsrecht"(PDF) zum Download zu Verfügung. Die Broschüre enthält auch ein Muster zur Vollmacht und Betreuungsverfügung.

Freigabevermerk

05.01.2023; Justizministerium Baden-Württemberg