Aktuelles: Stadt Neuenbürg

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Im Folgenden wird die nach Art. 6 I 1 DSGVO geforderte Rechtsgrundlage für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten genannt.

  • Art. 6 Abs. 1 s. 1 lit. a DSGVO
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Die malerische Stadt an der Enz
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Hauptbereich

Schöffenwahl 2023

In diesem Jahr werden bundesweit die Schöffen und Schöffinnen sowie die Jugendschöffen und Jugendschöffinnen für die Amtszeit von 2024 bis 2028 gewählt.

Für dieses überaus wichtige Ehrenamt werden auch in unserer Stadt Interessierte aus allen Bevölkerungsgruppen gesucht, die am Amtsgericht Pforzheim und Landgericht Karlsruhe neben Berufsrichter*innen als Vertreter*innen des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsachen teilnehmen.

Seien Sie dabei! Ihre Meinung ist wichtig. Ihr gesunder Menschenverstand wird gesucht. Ihr Gerechtigkeitsempfinden gewünscht.

Wie werde ich Schöffin/Schöffe?

  • Sie müssen zum 1. Januar 2024 das 25. Lebensjahr vollendet haben und nicht älter als 69 Jahre sein
  • Sie verfügen über die deutsche Staatsbürgerschaft
  • Sie sind straffrei
  • Sie sind verantwortungsbewusst
  • Sie sind objektiv und unvoreingenommen – auch in schwierigen Situationen
  • Sie sind meinungsstark und überzeugungsfähig
  • Schöffen/Schöffinnen in Jugendstrafsachen sollen über besondere Erfahrung in der Jugenderziehung verfügen
  • Sie benötigen keine juristische Vor-/Ausbildung

Wer das Schöffenamt ausüben will, erhält die Bewerbungsunterlagen entweder in der Infobox unten oder bei der Stadtverwaltung Neuenbürg, Hauptamt, Frau Stan, Rathausstraße 2, 75305 Neuenbürg, Tel.: 07082 7910-20, E-Mail: r.stan(@)neuenbuerg.de

Reichen Sie Ihre Bewerbung bis zum 10.04.2023 bei uns ein

Warum soll ich Schöffin/Schöffe werden?

  • Sie tragen ein Ehrenamt mit großer Verantwortung
  • Sie erhalten Zugang zur Praxis der Rechtsprechung
  • Sie sammeln neue Erfahrungen und lernen unterschiedlichste Menschen kennen
  • Sie leisten einen wichtigen Beitrag für die Gesellschaft
  • Sie stärken die Demokratie und beteiligen sich an der Rechtsprechung
  • Sie sind ein wichtiger Teil des Gerichtsprozesses – von der Anklage bis zum Urteil
  • Am Ende des Prozesses urteilen Sie gemeinsam mit der Berufsrichterin oder dem Berufsrichter über Schuld oder Unschuld der Angeklagten
  • Auch über die Höhe des Strafmaßes entscheiden Sie mit

Wer kann das Amt nicht antreten?

  • Personen, die z.B. aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind
  • Personen, die die deutsche Sprache nicht ausreichend beherrschen
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind
  • Personen, denen ein Gericht die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter aberkannt hat
  • Personen, die wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt worden sind
  • Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Strafttat schwebt, welche zum Verlust der Befähigung zur Übernahme öffentlicher Ämter führen kann
  • Personen, welche hauptamtlich in oder für die Justiz tätig sind (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, etc.) oder Religionsdiener

Was genau macht ein/e Schöffe/Schöffin?

Sie sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte, sowie an den Kleinen und Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichter*innen über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen. In der Regel sind zwölf Sitzungstage pro Jahr für die Schöffinnen und Schöffen vorgesehen, wobei aber nicht ausgeschlossen werden kann, dass es insbesondere in umfangreichen Strafverfahren erforderlich wird, häufiger an Sitzungstagen teilzunehmen.

Die Schöffinnen und Schöffen müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Sie müssen ihre Rolle im Strafverfahren kennen, über Rechte und Pflichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Wer zum Richten über Menschen berufen ist, braucht Verantwortungsbewusstsein für den Eingriff durch das Urteil in das Leben anderer Menschen.[1]

 

[1] Quellen: Schöffenwahl 2023 - Justizministerium Baden-Württemberg (justiz-bw.de); www.schoeffenwahl.de
Grafiken: www.schoeffenwahl2023.de 

Kontaktdaten

Sprechzeiten

  •  
  • Montag bis Freitag:08:00 - 12:00 Uhr
  • Montag und Dienstag:14:00 - 16:00 Uhr
  • Donnerstag:14:00 - 18:00 Uhr
Luftaufnahmen: Dr. Joachim Techert, Neuenbürg
  • Telefonnummern
  • Hauptamt:07082 791022
  • Bürgerbüro:07082 791024
    07082 791029
  • Tourismus:07082 791030
  • Stadtkämmerei:07082 791042
  • Stadtbauamt:07082 791052
    07082 791057