Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an. Beim Aufruf des Links (bitte klicken) erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post [Deutsche Post] zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Einwohnermeldeamt Neuenbürg unter folgenden Kontaktdaen:
Telefonnummer: Tel.: 07082 7910 - 29 / -24/ -32
E-Mail schreiben
Info Bundestagswahl 2025 - Hinweise zur Briefwahl
Nach Mitteilung des IT-Dienstleisters werden im Laufe des Januars die Wahlbenachrichtigungen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 in ganz Baden-Württemberg versendet. Damit sollten auch die Wahlberechtigten in Neuenbürg in den nächsten Wochen ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten.
Mit der Wahlbenachrichtigung haben Sie die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen. Wir möchten allerdings bereits jetzt darauf hinweisen, dass eine Ausgabe der Briefwahlunterlagen voraussichtlich erst ab Anfang Februar möglich ist. Aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen, ist leider kein früherer Termin möglich.
Informationen zur Bundestagswahl 2025
Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er wird in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl alle vier Jahre von den Bürgerinnen und Bürgern der Bundesrepublik gewählt. Die nächste Wahl zum 21. Deutschen Bundestag findet im Jahr 2025 statt.
Wie Sie es der Presse bereits entnehmen konnten, wird sich der aktuelle Bundestag vorzeitig aufgelöst. Nach einer Auflösung des Bundetags finden vorgezogene Neuwahlen statt. Diese ersetzen den eigentlich vorgesehenen Wahltermin im September 2025.
Der offizielle Wahltermin für Neuwahlen ist der 23.02.2025
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Homepage der Bundeswahlleiterin