Landtagswahlen 2026
Am 8. März 2026 findet in Baden-Württemberg die 18. Wahl des Landtags statt.
Hier finden Sie alle wahlrelevanten Informationen.
Die Landeszentrale für politische Bildung hat auf ihrere Website (klick) dazu auch einige Erklärviedeos veröffentlicht.
Einsicht in das Wählerverzeichnis
Das Wählerverzecihnis für die Landtagswahl der Stadt Neuenbürg kann vom 16.02.-20.02.2026 im Einwohnermeldeamt eingesehen werden.
BEKANNTMACHUNG über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag am 8. März 2026 (PDF-Dokument, 290,50 KB)
Wie wird gewählt? Was ist neu? Was gilt es zu beachten?
Neuerungen zur Landtagswahl 2026
Bei den Landtagswahlen 2026 in Baden-Württemberg gilt erstmals ein neues Wahlrecht. Die Wahlrechtsreform bringt folgende wesentlichen Anpassungen mit sich:
- Mindestalter der Wahlberechtigen sinkt auf 16 Jahre. Bislang lag es bei 18 Jahren.
- Wählerinnen und Wähler haben statt einer zwei Stimmen. Sie wählen dann, ähnlich wie bei der Wahl zum Bundestag, mit der Erststimme eine Person und mit der Zweitstimme eine Partei bzw. deren Landesliste.
Zwei-Stimmen System
Mit der Wahlrechtsreform führte der Landtag in Baden-Württemberg ein neues Wahlrecht ein, mit dem künftig jede Wählerin und jeder Wähler zwei Stimmen hat.
Das System ist ähnlich wie bei der Bundestagswahl. Mit der Erststimme wird jeweils ein Direktkandidat, also eine Person, gewählt, welcher dann in den Landtag einziehen kann. Mit der Zweitstimme wählt man die Landesliste einer Partei.
Bei der Sitzverteilung im neuen Parlament bekommt zunächst jede gewählte Direktkandidatin und jeder gewählte Direktkandidat ihren oder seinen Platz. Wenn eine Partei mehr Direktmandate gewinnt, als ihr aufgrund ihres Anteils an Zweitstimmen zustehen, behält sie diese zusätzlichen Sitze (sog. Überhangmandate).
Die Überhangmandate der einen Partei werden wiederum mit zusätzlichen Mandaten für die anderen Parteien ausgeglichen. Diese zusätzlichen Mandate nennt man daher Ausgleichsmandate.
Aufbau des Stimmzettels
Der Stimmzettel enthält alle Parteien und Bewerber/innen, die in Ihrem Wahlkreis antreten. Da diese von Wahlkreis zu Wahlkreis variieren, gibt es keinen einheitlichen Stimmzettel für ganz Baden-Württemberg.
Die Reihenfolge sieht so aus:
- Zuerst die Parteien, die bei der letzten Landtagswahl angetreten sind – in der Reihenfolge ihres damaligen Ergebnisses (2021: Grüne, CDU, SPD, FDP, AfD, …).
- Danach alle Parteien, die bei der letzten Wahl noch nicht dabei waren – in alphabetischer Reihenfolge.
- Bei der Erststimme stehen nach den Bewerber/innen von Parteien mit Landesliste die Kreiswahlvorschläge sonstiger Parteien (ohne Landesliste) alphabetisch nach Parteinamen
- Danach die Einzelbewerber/innen in der Reihenfolge des Eingangs ihrer Bewerbung beim Kreiswahlleiter.
Sie haben zwei Kreuze zu vergeben:
- Erststimme – für die Person, die deinen Wahlkreis direkt im Landtag vertreten soll.
- Zweitstimme – für die Landesliste einer Partei, also dafür, wie viele Sitze jede Partei insgesamt bekommt.
Wer darf Wählen?
Alle Personen, die:
- Die deutsche Staatsangehörigkeit haben
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- seit mindestens drei Monaten ihren (Haupt-)Wohnsitz in Baden-Württemberg haben,
- nicht durch einen Richterspruch vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
- im Wählerverzeichnis der Heimatgemeinde geführt werden.
Grundsätzlich sind alle Bürgerinnen und Bürger immer in der Gemeinde wahlberechtigt, in der sie mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Dort werden sie automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Wie wird gewählt?
Alle wahlberechtigten Personen erhalten spätestens drei Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Auf der Wahlbenachrichtigung seht, wo Sie wählen können und wie Sie Briefwahlunterlagen beantragen können, falls Sie diese benötigen.
Auf der Wahlbenachrichtigung sind noch einmal alle wichtigen Daten und Uhrzeiten der Wahl eingetragen.
Wahllokal
Die Wahllokale haben von 08 – 18 Uhr geöffnet.
Wichtig: Sie können nur in dem Wahllokal wählen, welches auf Ihrer Wahlbenachrichtigung aufgeführt ist. Falls Sie wo anders wählen möchten müssen Sie rechtzeitig vor dem Wahltag einen Wahlscheinbeantragen. Der Wahlscheinantrag ist umgangsprachlich auch der Briefwahlantrag. Informationen hierfür sind auf Ihrer Wahlbenachrichtigung
Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung ins Wahllokal mit
Briefwahl/Wahlschein
Das Ihnen zugewiesene Wahllokal ist für Sie am Wahltag nicht erreichbar? Dann können Sie einen sog. Wahlschein beantragen. Hiermit haben Sie die Möglichkeit vorab per Briefwahl oder in einem anderen Wahllokal in Ihrem Wahlkreis (hier: Enzkreis OHNE Birkenfeld, Ispringen, Kieselbronn und Engelsbrand!) am Wahltag wählen zu können.
Wenn Sie vorab per Briefwahl wählen möchten, achten Sie bitte darauf, dass der Wahlbrief bis spätestens 18 Uhr am Wahlsonntag im Briefkasten des Rathaus Neuenbürg (Rathausstraße 2, 75305 Neuenbürg) eingegangen sein muss. Nur so kann Ihre Stimme gewertet werden.
Informationen zur Briefwahl
Wie beantrage ich meine Briefwahlunterlagen per Internet?
Ab dem 28.01.2026 werden die Wahlbenachrichtigungen für alle Wahlberechtigte für die Landtagswahl verteilt. Wer wählen will, muss diese Benachrichtigung am Wahltag ins aufgedruckte Wahllokal mitbringen, um sich dort auszuweisen.
Wer Briefwahl beantragen möchte, tut dies am einfachsten mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder mit dem Online- Antrag auf unserer Homepage unter www.neuenbuerg.de/wahlen/Landtagswahlen2026
Zur Landtagswahl am 08.03.2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage [www.neuenbuerg.de] an. Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08236043
erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der
Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen.
Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero(@)neuenbuerg.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter des Bürgerbüros, Telefonnummer: 07082 7910 29 / - 32/ - 24 , E-Mail: buergerbuero(@)neuenbuerg.de
Wie fülle ich meine Briefwahlunterlagen aus?
Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen
Zur Wahl der Abgeordneten des 18. Landtags von Baden-Württemberg am 8. März 2026 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen. Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Landtagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an. Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht. Zusammen mit der Schablone wird − ebenfalls kostenlos − eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist. Sind Sie selbst stark seheingeschränkt? Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.




