Europawahl - Information für Unionsbürger
Europawahl am 9. Juni 2024 - Information für Unionsbürger
Am 9. Juni 2024 findet in Deutschland die Zehnte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt.
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen.
Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen Sie sich in das Wählerverzeichnis Ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis müssen Sie im Rathaus Ihres Wohnorts bis spätestens zum 19. Mai 2024 einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen. Den Antrag können Sie auch per Post an die Stadtverwaltung Neuenbürg, Rathausstraße 2, 75305 Neuenbürg senden. Bitte beachten Sie die allgemeinen Öffnungszeiten und Postlaufzeiten!
Das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder im Einwohnermeldeamt der Stadtverwaltung
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der EU unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany
Freundliche Grüße
Wahlamt Neuenbürg