Bebauungsplan - „Zwerchweg - 3. Änderung – FlstNr.:1326“ - Arnbach
Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Zwerchweg, 3. Änderung“ im Verfahren gem. § 13 b BauGB;
Hier: Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat der Stadt Neuenbürg hat am 17.09.2019 in öffentlicher Sitzung den Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Zwerchweg, 3. Änderung“ gebilligt und die Verwaltung beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit örtlichen Bauvorschriften umfasst rund 900m² und besteht aus Teilbereichen der Flurstücke Nr. 1326, 1325/2, 1108 und 634/1 im Ortsteil Neuenbürg-Arnbach.
Ziel und Zweck der Planung ist es, vorhandene potenzielle Bauflächen für Wohnbebauung zu erschließen und hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Somit soll auf der bisherigen Freifläche im Randbereich des Baugebietes „Zwerchweg“ die Errichtung von Wohnbebauung ermöglicht ein Teil des Wohnraumbedarfs der Stadt Neuenbürg gedeckt werden.
Die Abgrenzung und Lage des Plangebiets ist dem angehängten Katasterauszug zu entnehmen: Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Zwerchweg, 3. Änderung“ (ohne Maßstab)
Die Öffentlichkeit wird hiermit am Verfahren zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschrif-ten „Zwerchweg, 3. Änderung“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in Form einer öffentlichen Ausle-gung beteiligt. Die Planunterlagen in der Fassung für die Offenlage werden
in der Zeit vom 07.10.2019 bis 06.11.2019
im Rathaus der Stadt Neuenbürg, Stadtbauamt, Mühlstraße 24, Zimmer 1 (Vorzimmer des Stadtbauamts) zu den üblichen Öffnungszeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt und es wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Gem. § 4a Abs. 4 BauGB sind die Unterlagen zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvor-schriften zudem auf der Homepage der Stadt Neuenbürg abrufbar.
Der Entwurf zum Bebauungsplan mit örtlichen Bauvorschriften „Zwerchweg, 3. Änderung“ umfasst:
- Zeichnerischer Teil
- Textteil, bestehend aus planungsrechtlichen Festsetzungen, Hinweisen und örtlichen
Bauvorschriften
- Begründung
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Jeweils in der Fassung vom 28.08.2019
An verfügbaren Umweltinformationen liegen artenschutzrechtliche Untersuchungen zu Vögeln, Fledermäusen, Haselmäusen, Reptilien (Zauneidechsen) und Amphibien im Gel-tungsbereich vor. Diese sind der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zu entnehmen. Weiterhin wurden im Rahmen der bereits durchgeführten Beteiligung der Behörden und Trä-ger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB umweltbezogene Stellungnahmen von fol-genden Behörden abgegeben:
- Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 9 – Geologie, Rohstoffe und Bergbau
- Regierungspräsidium Freiburg, Abteilung 8 – Landesbetrieb Forst Baden-Württemberg
- Landratsamt Enzkreis – Amt für Baurecht und Naturschutz, Umweltamt, Forstamt
Während der Auslegungsfrist können Anregungen und Stellungnahmen vorgebracht werden. Sie können mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder zur Niederschrift gegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Anregungen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Stellungnahmen unter der Nennung des Namens öffentlich behandelt werden können. Gemäß § 4a Abs. 6 BauGB können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Stadt Neuenbürg, ……….
Horst Martin, Bürgermeister
Bebauungsplan
- 1780-3_181205_05_saP (PDF-Dokument, 575,99 KB)
- 1780-3_190828_01_03_Satzung_Textliche Festsetzungen (PDF-Dokument, 315,59 KB)
- 1780-3_190828_02_Zeichnerischer_Teil (PDF-Dokument, 407,44 KB)
- 1780-3_190828_04_Begruendung (PDF-Dokument, 2,14 MB)
- 1780-3_190828_ToeB_Zusammenfassung der Anregungen_Sitzungsvorlage (PDF-Dokument, 362,46 KB)